Behörden

Die römisch-katholische Kirche ist im Kanton Zürich seit 1963 eine staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaft mit Pflichten und Rechten. Bedingung für diesen Status war es, dass die röm.-kath. Kirchgemeinden mit einer öffentlich-rechtlichen Struktur geschaffen wurden. Dazu braucht es eine Legislative (Kirchgemeindeversammlung), Exekutive (Kirchenpflege) und Judikative (Rechnungsprüfungskommission).
Die Pflichten und Rechte werden in der Kirchgemeindeordnung geregelt.

Traktanden, Beschlüsse, Wahlen und Protokolle der Kirchgemeindeversammlung sind öffentlich und sind auf unserer Website unter Publikationen zu finden.

Zu den Hauptaufgaben der Behörden gehört die Verwaltung der Steuergelder, damit die finanziellen, die personellen und die baulichen Voraussetzungen für eine professionell funktionierende Pfarrei zu gewährleisten sind.

Die Kirchgemeinde (öffentlich-rechtlich) und die Pfarrei (innerkirchlich) arbeiten nach dem Modell des dualen Systems zusammen. Obwohl die Kompetenzen damit klar abgegrenzt sind, ist eine konstruktiv einvernehmliche Zusammenarbeit äusserst wichtig, um «die Kirche vor Ort» sinnvoll zu ermöglichen.

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